Regeländerungen
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Neueste Informationen zum Regelwerk Die FIVB hat auf ihrem Weltkongress in Sevilla im August 2000 einen neuen Regeltext verabschiedet. Dieser weist viele redaktionelle, aber nur wenige inhaltliche Änderungen (gegenüber dem derzeitigen Stand) auf. Für den Spielverkehr sind folgende Punkte zu beachten:
Alle genannten Neuregelungen gelten auch für die kommenden Europapokal-Spiele. Eine Neuauflage des deutschen Regelbuches ist etwa Anfang 2001 zu erwarten. Fred Kröger, Alexander Mühle (Bundesschiedsrichterausschuss) |
Der Volleyball-Weltverband FIVB
veröffentlichte in einer Presseerklärung vorab einige
Regeländerungen, die auf dem Weltkongress im Oktober in Tokio
beschlossen werden sollten und nun auch beschlossen sind. Die
einzelnen unten aufgeführten Regeländerungen traten in den
Bundesligen ab 20.11.1998 (bis auf Zählweise), auf europäischer
Ebene ab 01.01.1999, auf FIVB Ebene ab sofort in Kraft.
| 1. | Merkmale des Balles | ||
| 3.1 | Der
Ball darf nunmehr auch aus einer Kunstlederhülle
bestehen (das Material muß vorher von der FIVB genehmigt
sein) und eine Kombination aus mehreren Farben aufweisen,
die von der FIVB festgelegt worden sind. Bisher: Es waren nur einfarbige und helle Bälle zugelassen, die aus einer Lederhülle bestehen. |
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| 2. | Rechte des Trainers während des Spiels | ||
| 5.2.3 d | Wenn
der Trainer den auf dem Feld befindlichen Spielern
Anweisungen erteilt, darf er nunmehr auch innerhalb der
Freizone vor der Mannschaftsbank bis hin zur
Aufwärmfläche stehen oder sich dort bewegen. Dabei darf
er das Spiel nicht beeinträchtigen oder verzögern. Bisher: Der Trainer mußte beim Erteilen von Anweisungen entweder auf der Mannschaftsbank sitzen oder sich auf der Aufwärmfläche aufhalten. |
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| 3. | Neue Regel für den Libero-Spieler (neu) | ||
| 8.5 | Der
Libero-Spieler |
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| 8.5.1 | Jede
Mannschaft hat die Möglichkeit, auf ihrer endgültigen,
12 Spieler umfassenden Spielerliste einen spezialisierten
Defensivspieler anzugeben, den Libero. |
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| 8.5.2 | Der
Libero muß vor dem Spiel auf dem Spielberichtsbogen
eingetragen, neben seinem Namen muß ein L
vermerkt werden. Seine Spielernummer muß auch auf dem
Aufstellungsblatt des ersten Satzes eingetragen werden
(Regel 7.3.1). |
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| 8.5.3 | Für
den Libero gelten folgende besondere Regeln: |
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| a) | Der Libero
darf nur als Hinterspieler agieren. Es ist ihm nicht
erlaubt, einen Angriffsschlag, von wo auch immer (sowohl
aus dem Spielfeld als auch aus der Freizone),
auszuführen, wenn sich der Ball im Augenblick der
Berührung vollständig oberhalb der Netzoberkante
befindet. |
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| b) | Der Libero
darf weder aufschlagen, blocken noch einen Blockversuch
durchführen. |
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| c) | Nach einem
oberen Zuspiel des Liberos aus der Vorderzone (oder ihrer
Verlängerung) darf der Angriff nicht oberhalb der
Netzoberkante ausgeführt werden. Erfolgt die gleiche
Aktion des Liberos aus der Hinterzone, bestehen beim
Angriff keine Einschränkungen. |
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| d) | Der Libero
muß ein Trikot tragen, das sich in Farbe oder Design von
dem der anderen Mannschaftsmitglieder unterscheidet
(Regel 4.3.5). |
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| e) | Auswechslungen
mit Beteiligung des Liberos zählen nicht als reguläre
Auswechslungen und sind in ihrer Anzahl unbeschränkt. Es
muß aber mindestens ein Spielzug zwischen zwei
Auswechslungen liegen. |
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| f) | Ein Libero
darf das Spielfeld nur über die Seitenlinie vor seiner
Mannschaftsbank zwischen Angriffslinie und Grundlinie und
nur dann betreten oder verlassen, wenn der Ball aus dem
Spiel ist und der Pfiff zur Ausführung des Aufschlags
noch nicht erfolgt ist (auch vor dem Beginn eines
Satzes). |
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| 8.5.4 | Ersatz
eines verletzten Liberos |
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| a) | Mit
Genehmigung des ersten Schiedsrichters darf ein
verletzter Libero während des Spiels durch einen
beliebigen auf dem Spielberichtsbogen eingetragenen
Spieler ersetzt werden. Der verletzte Libero darf nicht
wieder in das Spiel zurückkehren. |
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| b) | Der Spieler, der den verletzten Libero ersetzt, agiert als Libero für den Rest des Spiels. | ||
| 4. | Aufschlagversuch | ||
| 13.5 | Die Regel bezüglich des Aufschlagversuchs wird ersatzlos gestrichen. Es gibt also zukünftig keinen Aufschlagversuch. | ||
| 5. | Sanktionen für Verzögerungen | ||
| 17.2 | Die
Verwarnung wegen Verzögerung gilt nunmehr für das ganze
Spiel. Die zweite und die folgenden Verzögerungen
jeglicher Art durch irgendein Mitglied der gleichen
Mannschaft im gesamten Spiel werden mit einer Bestrafung
wegen Verzögerung geahndet mit der Folge eines
Punktgewinns für den Gegner. Bisher: Die Sanktionen für Verzögerungen zählten nur bis zum Endes des laufenden Satzes. |
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| 6. | Unkorrektes Verhalten und Sanktionen | ||
| 21 | Es
werden nur noch drei Kategorien unkorrekten Verhaltens
unterschieden: ungebührliches Verhalten (Verstoß gegen
den Anstand oder die Moral, verächtliche Äußerungen),
beleidigendes Verhalten, Tätlichkeit. Bisher: Vier Kategorien: unsportliches Verhalten (Diskutieren, Einschüchtern usw.), grob unsportliches Verhalten (Verstoß gegen den Anstand oder die Moral, verächtliche Äußerungen), beleidigendes Verhalten, Tätlichkeit. Es gibt eine neue Skala der Sanktionen. Der uns vorliegende Regeltext weicht erheblich von der vor dem FIVB-Kongreß bekannten Vorlage ab, erscheint verwirrend und wird wohl noch diskutiert werden. Es muß derzeit wie folgt interpretiert werden: Bei einem erstmaligen ungebührlichen Verhalten innerhalb einer Mannschaft durch irgendein Mannschaftsmitglied erfolgt keine Bestrafung, das Mannschaftsmitglied erhält verbal oder durch Handzeichen eine Verwarnung. Diese wird - ebenso wie die folgenden Sanktionen - im Spielberichtsbogen eingetragen. Bisher: Ein erstmaliges ungebührliches Verhalten (im Sinne eines grob unsportlichen Verhaltens) wurde mit einer roten Karte für das betreffende Mannschaftmitglied (mit Spielzugverlust) geahndet. Für ein zweites ungebührliches Verhalten in einer Mannschaft durch ein anderes Mannschaftsmitglied wird diesem die gelbe Karte gezeigt und die Mannschaft mit einem Punktgewinn für den Gegner bestraft. Bisher: Ebenfalls rote Karte (mit Spielzugverlust) für das andere Mannschaftsmitglied. Ein zweites ungebührliches Verhalten in einer Mannschaft durch das gleiche Mannschaftsmitglied wird mit einer Hinausstellung (Zeigen der roten Karte) geahndet. Außerdem erfolgt eine Hinausstellung nunmehr auch als Erstbestrafung bei beleidigendem Verhalten. Das hinausgestellte Mannschaftsmitglied bleibt auf der Mannschaftsbank sitzen. Bisher: Eine Hinausstellung erfolgte ausschließlich als stufenweise Sanktion bei Wiederholung (grob) unsportlichen Verhaltens und hatte das Verlassen des Wettkampfbereichs für den Rest des Satzes zur Folge. Bei einem dritten ungebührlichen Verhalten in einer Mannschaft (eines beliebigen Mannschaftsmitglieds), bei wiederholtem beleidigendem Verhalten oder bei einer Tätlichkeit erfolgt eine Disqualifikation (mit Verlassen des Wettkampfbereichs), angezeigt durch gelbe und rote Karte. Bisher: Eine Disqualifikation erfolgte bei (erstmaligem) beleidigendem Verhalten oder bei einer Tätlichkeit. |
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| 7. | Handzeichen der Schiedsrichter | ||
| 22.2 | Die Reihenfolge der Handzeichen der Schiedsrichter ist nunmehr: | ||
| Der 1. Schiedsrichter zeigt an (nachdem er gepfiffen hat): | |||
| a) | die Mannschaft, die den Spielzug gewonnen hat; | ||
| b) | die Art des Fehlers; | ||
| c) | den Spieler, der den Fehler begangen hat (falls erforderlich). | ||
| Der 2. Schiedsrichter zeigt an (nachdem er gepfiffen hat): | |||
| a) | die Art des Fehlers; | ||
| b) | den Spieler, der den Fehler begangen hat; | ||
| c) | die Mannschaft, die den Spielzug gewonnen hat. | ||
| Im Falle eines Doppelfehlers: | |||
| a) | die Art des Fehlers; | ||
| b) | die Spieler, die den Fehler begangen haben (falls erforderlich); | ||
| c) | die Mannschaft, die als nächste aufschlagen wird. | ||
| Bisher: Die Handzeichen des 2. Schiedsrichters erfolgten in derselben Reihenfolge wie beim 1. Schiedsrichter. Für den Fall des Doppelfehlers gab es keine Festlegung der Reihenfolge. | |||
Fred Kröger, Bundesschiedsrichterwart
© 1999-2001 Smash Hamburg - Deutschlands Online Volleyball-Zeitung von Peter Neese und Dennis Wenzel